Was wir prüfen
Mietlot prüft Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete nach § 558 BGB anhand von sieben gesetzlichen Kriterien.
Formale Anforderungen
Schriftform an alle Mieter (§ 558a BGB)
Wurde die Erhöhung schriftlich und an alle Mieter gerichtet erklärt?
Zulässige Begründung, z. B. Mietspiegel (§ 558a BGB)
Liegt eine zulässige Begründung vor, etwa ein Mietspiegel?
Richtiger Absender, richtige Empfänger
Kommt das Schreiben erkennbar vom Vermieter und ist es an die richtigen Mieter gerichtet?
Inhaltliche Anforderungen
Kappungsgrenze 20 % bzw. 15 % (§ 558 Abs. 3 BGB)
Hält die Erhöhung die gesetzliche Kappungsgrenze von 20 % (bzw. 15 % in vielen Städten) ein?
Jahressperrfrist von zwölf Monaten (§ 558 Abs. 1 BGB)
Wurde die Jahressperrfrist von zwölf Monaten seit der letzten Erhöhung eingehalten?
Zustimmungsfrist korrekt berechnet (§ 558b BGB)
Ist die Zustimmungsfrist korrekt berechnet?
Ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558 Abs. 2 BGB)
Liegt die geforderte Miete innerhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete, sofern uns ein Mietspiegel vorliegt?
Modernisierungserhöhungen, Staffel- oder Indexmieten und Betriebskostenabrechnungen prüfen wir aktuell nicht — das sagen wir Ihnen, bevor Sie bezahlen.