Mieterhöhung prüfen

Mieterhöhung in Zusamaltheim: Was ist erlaubt?

15 %

Kappungsgrenze in drei Jahren

Zusamaltheim ist als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen. Ihr Vermieter darf die Kaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % erhöhen — nicht um die sonst üblichen 20 %.

Rechtsgrundlage

Bayerische Mieterschutzverordnung (Gebietskulisse ab 01.01.2026)

gültig bis 31. Dezember 2029

Quelle: www.haufe.de

Angaben zuletzt geprüft am 14. Juli 2026. Alle Prüfungen laufen unabhängig davon anhand der aktuellen gesetzlichen Kriterien.

Ihr Vermieter darf die Miete nicht frei erhöhen: Zulässig ist höchstens die ortsübliche Vergleichsmiete — das, was vergleichbare Wohnungen in Ihrer Gegend kosten.

Dazu kommt die Kappungsgrenze: höchstens 20 % Erhöhung innerhalb von drei Jahren, in vielen Städten nur 15 %.

Zwischen zwei Erhöhungen müssen mindestens zwölf Monate liegen, und das Schreiben braucht eine zulässige Begründung.

§ 558, § 558a, § 558b BGB

Mieterhöhung für Zusamaltheim jetzt prüfen

Ersteinschätzung kostenlos — Sie zahlen erst für den vollständigen Bericht.

Kappungsgrenze nach Stadt und Gemeinde

Mietlot

Automatisierte Prüfung Ihrer Mieterhöhung anhand gesetzlicher Kriterien. Informationszwecke, keine Rechtsberatung.

Hinweis

Mietlot ist eine automatisierte Prüfung anhand gesetzlicher Kriterien und dient ausschließlich Informationszwecken. Es handelt sich nicht um eine individuelle Rechtsberatung und ersetzt keine anwaltliche Beratung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls wenden Sie sich an einen Mieterverein oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt für Mietrecht. Weitere Informationen und Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie beim Deutschen Mieterbund. mieterbund.de