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Mieterhöhung in Homburg: Was ist erlaubt?

20 %

Kappungsgrenze in drei Jahren

Für Saarland gilt keine Kappungsgrenzenverordnung. In Homburg darf Ihr Vermieter die Kaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % erhöhen (§ 558 Abs. 3 BGB).

Rechtsgrundlage

§ 558 Abs. 3 Satz 1 BGB — gesetzliche Kappungsgrenze

Quelle: www.bbsr.bund.de

Angaben zuletzt geprüft am 5. Juli 2026. Alle Prüfungen laufen unabhängig davon anhand der aktuellen gesetzlichen Kriterien.

Ihr Vermieter darf die Miete nicht frei erhöhen: Zulässig ist höchstens die ortsübliche Vergleichsmiete — das, was vergleichbare Wohnungen in Ihrer Gegend kosten.

Dazu kommt die Kappungsgrenze: höchstens 20 % Erhöhung innerhalb von drei Jahren, in vielen Städten nur 15 %.

Zwischen zwei Erhöhungen müssen mindestens zwölf Monate liegen, und das Schreiben braucht eine zulässige Begründung.

§ 558, § 558a, § 558b BGB

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Kappungsgrenze nach Stadt und Gemeinde

Mietlot

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Hinweis

Mietlot ist eine automatisierte Prüfung anhand gesetzlicher Kriterien und dient ausschließlich Informationszwecken. Es handelt sich nicht um eine individuelle Rechtsberatung und ersetzt keine anwaltliche Beratung. Für eine verbindliche Einschätzung Ihres Falls wenden Sie sich an einen Mieterverein oder eine Rechtsanwältin bzw. einen Rechtsanwalt für Mietrecht. Weitere Informationen und Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie beim Deutschen Mieterbund. mieterbund.de