Mieterhöhung prüfen
Mieterhöhung in Dessau-Roßlau: Was ist erlaubt?
20 %
Kappungsgrenze in drei Jahren
Für Sachsen-Anhalt gilt keine Kappungsgrenzenverordnung. In Dessau-Roßlau darf Ihr Vermieter die Kaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % erhöhen (§ 558 Abs. 3 BGB).
Rechtsgrundlage
§ 558 Abs. 3 Satz 1 BGB — gesetzliche Kappungsgrenze
Quelle: www.bbsr.bund.de
Angaben zuletzt geprüft am 5. Juli 2026. Alle Prüfungen laufen unabhängig davon anhand der aktuellen gesetzlichen Kriterien.
Ihr Vermieter darf die Miete nicht frei erhöhen: Zulässig ist höchstens die ortsübliche Vergleichsmiete — das, was vergleichbare Wohnungen in Ihrer Gegend kosten.
Dazu kommt die Kappungsgrenze: höchstens 20 % Erhöhung innerhalb von drei Jahren, in vielen Städten nur 15 %.
Zwischen zwei Erhöhungen müssen mindestens zwölf Monate liegen, und das Schreiben braucht eine zulässige Begründung.
§ 558, § 558a, § 558b BGB
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