Mieterhöhung prüfen
Mieterhöhung in Berlin: Was ist erlaubt?
15 %
Kappungsgrenze in drei Jahren
Berlin ist als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen. Ihr Vermieter darf die Kaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % erhöhen — nicht um die sonst üblichen 20 %.
Rechtsgrundlage
Verordnung über die Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete für das Land Berlin (Kappungsgrenzenverordnung Berlin 2023 – KappGrV BE 2023)
gültig bis 10. Mai 2028
Quelle: gesetze.berlin.de
Angaben zuletzt geprüft am 5. Juli 2026. Alle Prüfungen laufen unabhängig davon anhand der aktuellen gesetzlichen Kriterien.
Ihr Vermieter darf die Miete nicht frei erhöhen: Zulässig ist höchstens die ortsübliche Vergleichsmiete — das, was vergleichbare Wohnungen in Ihrer Gegend kosten.
Dazu kommt die Kappungsgrenze: höchstens 20 % Erhöhung innerhalb von drei Jahren, in vielen Städten nur 15 %.
Zwischen zwei Erhöhungen müssen mindestens zwölf Monate liegen, und das Schreiben braucht eine zulässige Begründung.
§ 558, § 558a, § 558b BGB
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