Mieterhöhung prüfen
Mieterhöhung in Bargteheide: Was ist erlaubt?
15 %
Kappungsgrenze in drei Jahren
Bargteheide ist als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen. Ihr Vermieter darf die Kaltmiete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % erhöhen — nicht um die sonst üblichen 20 %.
Rechtsgrundlage
Landesverordnung zur Absenkung der Kappungsgrenze (Kappungsgrenzenverordnung – KappVO SH)
gültig bis 30. April 2029
Quelle: www.gesetze-rechtsprechung.sh.juris.de
Angaben zuletzt geprüft am 13. Juli 2026. Alle Prüfungen laufen unabhängig davon anhand der aktuellen gesetzlichen Kriterien.
Ihr Vermieter darf die Miete nicht frei erhöhen: Zulässig ist höchstens die ortsübliche Vergleichsmiete — das, was vergleichbare Wohnungen in Ihrer Gegend kosten.
Dazu kommt die Kappungsgrenze: höchstens 20 % Erhöhung innerhalb von drei Jahren, in vielen Städten nur 15 %.
Zwischen zwei Erhöhungen müssen mindestens zwölf Monate liegen, und das Schreiben braucht eine zulässige Begründung.
§ 558, § 558a, § 558b BGB
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